Der Bauantrag


Am 13. April 2016 haben wir unseren Bauantrag direkt beim Bürgermeister (na ja, nicht direkt bei ihm) abgegeben. Uns wurde empfohlen, dass direkt bei der Gemeinde abzugeben, da dies die Bearbeitungszeit wohl verkürzt. Ob das stimmt, werden wir demnächst erfahren.

So ein Bauantrag ist ein ziemliches Pamphlet. Viele Seiten Formulare, Zeichnungen, Pläne und Beschreibungen. Das liegt alles in dreifacher Ausführung vor und wollte auch alles unterschrieben werden.

Der Bauantrag
Der Bauantrag

Es wird sich nun vielleicht der Eine oder andere fragen, warum wir denn einen Bauantrag stellen und nicht nur eine Bauanzeige.

Kurz zum Unterscheid Bauanzeige und Bauantrag. Eine Bauanzeige ist eigentlich nichts weiter als die offizielle Ansage „Ich baue da“. Sie bedarf keiner Genehmigung, bzw. der Bauherr ist selber haftbar für die Einhaltung des Bebauungsplans.
Ein Bauantrag muss genehmigt werden. Dass heisst das guckt sich jemand an und entscheidet ob das zu bauende Gebäude den Vorschriften entspricht. Das dauert natürlich länger.

Eine Bauanzeige geht also recht schnell und eigentlich ist das auch ausreichend, da der B-Plan ja eindeutig vorgibt was gebaut werden darf.

Nun ist in unserem Baugebiet ja noch ein Normkontrollverfahren anhängig. Es wurde also Beschwerde gegen den B-Plan eingelegt. Dies betrifft allerdings einen anderen Teil des gesamten Gebietes. Unser Grundstück ist maximal weit weg von der betroffenen Fläche.

Dieses Verfahren ist auch der Grund, warum sich die Vermarktung des Gebietes so lange verzögert hat. Die Vertriebsgesellschaft hat die möglichen Konsequenzen des Verfahren einschätzen lassen um am Ende nicht mit Schadenersatzansprüchen da zu sitzen. Nehme ich mal an.

Wie dem auch sei. Durch dieses anhängige Verfahren besteht natürlich eine gewissen Rechtsunsicherheit in dem gesamten Areal. Die Chancen sind zwar sehr sehr gering, dass dies irgendeine Konsequenz haben wird. Aber die Chance ist eben da.

Ein Bauantrag hat an der Stelle dann den Vorteil, dass ein einmal so genehmigtes Bauvorhaben, Rechtssicherheit genießt. Mit anderen Worten, wenn wir eine Baugenehmigung haben, kann die uns niemand wieder entziehen, weil da irgendein Verfahren komisch ausgegangen ist. Das ändert natürlich nichts daran, dass wir im dümmsten aller Fälle, das Haus wieder abtragen müssten. Aber die Behörde muss dann entsprechende Entschädigungen leisten.

Bei einer Bauanzeige ist das quasi das Risiko des Bauherren. Der große Nachteil eines Bauantrags. Es dauert mitunter sehr lange bis der durch die Mühlen der Behörden gewandert ist. Da geht alles von 2 Wochen bis 3 Monate. Daher wollten wir das jetzt auch auf den Weg bringen. Ein paar Monate haben wir noch bis die Erschließung fertig ist und bis Blohm mit dem Bau beginnen kann. Und noch gab es nicht so viel Anträge, wie liegen also hoffentlich recht weit oben auf dem Stapel.

Ich halte das ganze Szenario für einigermaßen unwahrscheinlich, um nicht zu sagen ausgeschlossen. Wenn überhaupt, werden in solchen Normkontrollverfahren einzelne Klauseln eines B-Plans geändert oder als ungültig erklärt. Abgesehen davon bin ich davon überzeugt, dass die Vertriebsgesellschaft nicht so viel Geld für Erschließungsmaßnahmen in die Hand nehmen würde, wenn Sie große Angst hätten, dass das alles wieder weg muss.


Eine Antwort zu “Der Bauantrag”

  1. […] Das Ergebnis war aber soweit in Ordnung. Laut Aussage der Anwältin sei es ein normaler notarieller Vertrag ohne Fussangeln oder andere „Spezialklauseln“. Wir haben uns die Sache mit der Bauanzeige und dem Bauantrag wegen des Normkontrollverfahrens noch mal erklären lassen und warum das in diesem Fall eine gute Idee ist. Siehe auch der Beitrag zum Bauantrag. […]

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