Lärmpegelbereich IV


Wir wurden heute auf etwas aufmerksam gemacht, was ich bisher zwar gelesen, worüber ich mir aber nur wenig Gedanken gemacht habe. Dummer Weise könnte das unser Vorhaben doch nachhaltig beeinflussen und eventuell sogar zum scheitern bringen. Das Schlagwort ist Lärmpegelbereich IV.

Lärmpegelkarte Radbruch (Lärmpegelbereich)
Lärmpegelkarte Radbruch (Quelle: Lärmkarte: © Eisenbahn-Bundesamt 2015)

Im Bebauungsplan steht ganz am Ende folgender Absatz:

Die allgemeinen Wohngebiete WA1 und WA2 und der nördliche Teil des WA3 (s. Planzeichnung) werden entsprechend der DIN 4109 dem Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel 66-70 dB(A), resultierendes Bau-Schalldämm-Maß 40 dB) zugeordnet. […]

Vorhaben sind nur zulässig, wenn sie die Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen für die jeweils zutreffenden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, Abschnitt 5 erfüllen (Schallschutzfenster und Au- ßenbauteile mit entsprechenden Schalldämmmaßen). Für schutzbedürftige Räume mit Nachtnutzungen ist zusätzlich im gesamten Plangebiet sicherzustellen, dass auch bei Dauerlüftung ein Mittelungspegel innen von 30 dB(A) nicht überschritten wird. (Hinweis: Dies kann z.B. durch den Einbau schallgedämmter Lüftungseinrichtungen erreicht werden, deren Schalldämmmaße die Anforderungen der DIN 4109 erfüllen). Schalltechnisch äquivalente Lösungen sind nach entsprechendem fachtechnischem Nachweis ebenfalls zulässig.

Ausnahmen können zugelassen werden, wenn fachgutachterlich nachgewiesen wird, dass dieser Schutz aufgrund von Abschirmungen durch vorgelagerte Gebäude oder aktive Schallschutzanlagen nicht erforderlich ist. Zur Bestimmung des Schalldämmmaßes ist die DIN 4109 heranzuziehen.

Unser Bauvorhaben befindet sich in WA1. Und was sich erst einmal so unspektakulär liest, kann sich ganz schnell zu einer teuren Überraschung entwickeln. Denn das sind keine Vorschläge. Wenn man in so einem Gebiet baut, ist man gezwungen die entsprechenden Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen.

Diese Maßnahmen teilen sich in so genannte Schallschutzklassen (SK) auf. Diese gehen von SK 1 bis Sk 6. Wobei SK 5 etwa damit zu vergleichen ist, als wenn man in einer Stadt direkt an einer viel befahrenen Straße wohnt.

Wir müssen also mindestens SK 4 erreichen um den Bauantrag genehmigt zu bekommen. Das ist aber in unserem Werkvertrag nicht vorgesehen und war sowieso noch nie Thema bisher. Leider kann ich zu den verbauten Fenstern von Aluplast nicht all zu viel herausfinden. Die IDEAL 7000 welches bei uns verbaut werden sollen, gibt es praktisch nicht im freien Handel zu kaufen und auch auf der Seite des Herstellers finden sich zum Schallschutz keinerlei Informationen.

Ich habe nur ein Datenblatt aus dubioser Quelle und ein paar spärliche Information aus diversen Online-Shops. Aber so richtig viel drauf geben, will ich da eigentlich nicht. Diese Informationen suggerieren zum einen, dass die Fenster wohl relativ einfach SK 3 erreichen. Die Schallschutzklasse 4 ist durch Einsatz von Schallschutzisolierverglasung möglich. Bei den Preisen, haben sich mir aber schon ein wenig die Augen verdreht. Nach einer Hochrechnung komme ich auf fast 10.000€ Mehrkosten für die SK 4 Variante der Fenster. Das ist natürlich nur grob geschätzt und wie realistisch das nun wirklich ist, kann ich eigentlich gar nicht beurteilen.

Also erstmal Ruhe bewahren. Wir haben bei der Firma Blohm (schön dass da auch am Sonntag jemand erreichbar ist!) angefragt und warten auf eine Antwort. Vielleicht passt das ja auch alles so. Und wenn nicht, hoffen wir mal auf eine bezahlbare Lösung.

Denn eigentlich steht unsere Finanzierung. Da haben wir auch Extrakosten für Fenster eingeplant. Auch einen kleinen Puffer für Unvorhergesehenes. Aber sicher keine 10.000€.

Was mich an der ganzen Sache aber ehrlich gesagt gerade am meisten nervt ist, dass uns da bisher niemand darauf hingewiesen hat. Keiner der Baufirmen ist das aufgefallen. Auch die Vertriebsgesellschaft hat alles Mögliche erwähnt aber nicht, dass dort erhöhte Schallschutzmaßnahmen notwendig sind.

Nun gut, warten wir erst mal ab, was bei unserer Nachfrage rauskommt. Eigentlich hätten wir morgen den Bauantrag unterschreiben sollen. Das können wir uns jetzt wahrscheinlich erstmal schenken.

Mal gucken ob wir den Bank- und Notar Termin auch gleich noch absagen können. Die wären dann nämlich auch demnächst geplant gewesen. :-/

Diese Sonntag war auf jeden Fall für’n Arsch und ich hätte meine Zeit  wirklich lieber mit anderen Dingen verbracht. Wir haben nämlich noch gefühlt eine Million Kataloge durchzugehen. Der Bebauungsplan bereitet uns nämlich noch an anderer Stelle Kopfschmerzen. Dazu aber ein anderes Mal mehr.


12 Antworten zu “Lärmpegelbereich IV”

  1. Oh no…!!!

    Das Häuser bauen kein Zuckerschlecken ist, wusste ich. Aber das ist ja eine richtig fiese Falle! Ich drücke Euch die Daumen für eine kostengünstige Lösung.

    Viele Grüße
    Marco

  2. Oh nein, gut zu lesen :( Sind auch kurz vor der Unterschrift, auch wir wurden nicht auf diesen Fall aufmerksam gemacht.
    Werden uns auch direkt schlau machen !!!
    Gegenseitiges Daumendrücken das es nur halb so schlimm ist….
    LG „vielleicht“ Nachbarin

    • Hi IsI,

      hatte ja schon Update geschrieben. Momentane Schätzung ca. 1600€ für alle Fenster und unser Haubauer lässt nun auf eigene Kosten einen Gutachter prüfen, was wirklich gemacht werden muss.

      Ihr baut auch in Radbruch? Cool! Wenn du Lust hast, kannst du dich auch gerne per Mail direkt melden. Kennen nun schon ein paar mehr potentielle Nachbarn. :-)

      Grüße,
      Thomas

    • Moin Erhard,

      dass weis ich leider nicht. Aber im Zweifel kann man bei der Gemeinde anrufen oder direkt bim Bürgermeister.

      Spannender ist eigentlich, dass auf dem Feld eine Sportanlage gebaut soll. Das haben wir leider zu spät erfahren.

      Welches Grundstück habt ihr denn im Auge?

      Grüße,
      Thomas

  3. Guten Abend

    Der Hausbauer ist verpflichtet die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Es liegt in seinem Aufgabenfeld in der Planung des Hauses diese Thematiken zu berücksichtigen – ihr seid hier nur Laien.

    Von daher solltet ihr keinen Cent extra zahlen müssen.

    Grüße Alex

  4. Wir bauen in dem Gebiet. Und wir kennen diese Forderung im B-Plan von Anfang an. Wir führen eigenverantwortlich den Nachweis, was tatsächlich zu erfolgen hat. Unser Vorteil ist natürlich, dass ich Bauingenieur bin. Unser Problem zeigt sich eher in der „Unwissenheit“ der Baubetriebe bzw. der „Hausanbieter“. Höherwertige Fenster zu verkaufen ist immer besser für den Firmengewinn. Bitte sehen Sie genau hin, was Sie kaufen müssen und was nicht. Ein Blick auf den Ersteller des B-Planes und dessen Ausbildung kann auch einen Hinweis geben auf die fachlichen Hintergründe bei Erstellung des B-Planes.

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